AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) & Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für alle Aufträge gelten grundsätzlich nur unsere Auftragsbestätigungen und die darin enthaltenen Konditionen. Einseitige Auftragsbedingungen des Käufers, die nicht branchenübliche Bedingungen wie Vertragsstrafen, Rückgaberecht und dergleichen enthalten, werden von uns nicht anerkannt.
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.
- Unsere Rechnungen sind gemäß den auf der Auftragsbestätigung aufgedruckten Zahlungsbedingungen zahlbar.
- Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserer Wahl. Transportschäden sind unmittelbar bei der Bahn, Post bzw. Speditionsfirma zu reklamieren. Sonstige Reklamationen werden von uns nur innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum berücksichtigt; sie haben unmittelbar an den Verkäufer direkt zu erfolgen und nicht an Vertreter oder Reisende.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (Kontokorrentklausel) – einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) – bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei der Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. - Kleine Abweichungen von den bei der Bestellung vorgelegten Mustern in Qualität, Gewicht oder Ausstattung können nicht beanstandet werden. Insbesondere ist die Verwendung einer Verpackung in anderer Art und Aufmachung nicht als Mangel im Sinne des Gesetzes anzusehen.
- Auftragsminderung behalten wir uns vor, ebenso ein eventuelles Hinausschieben des Liefertermins, falls der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Rückstand gekommen ist. Bei nicht befriedigender Auskunft oder bei mangelnder Sicherheit des Kredits sind wir ohne vorherige Rückfrage berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
- Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in unserer schriftlichen Bestätigung enthalten sind.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Tuttlingen.
Im Übrigen gelten die Lieferungs-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen der Deutschen Süßwarenindustrie sowie die Bestimmungen des Konditionenkartells.
CHR. STORZ GmbH & Co. KG – 78532 Tuttlingen
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